Am 30. September 2017 werden die Friedhofsgebühren fällig. Hierzu liegen den Zahlungspflichtigen Dauerbescheide aus dem Jahr 2008 vor, die bis zum Ablauf der Nutzungszeiten bzw. nachgelösten Zeiten fortgelten.
Die Gebührenzahler werden gebeten, bei ihren Einzahlungen die gültigen Buchungszeichen als Zahlungsgrund mit anzugeben. Diese beginnen mit 5.0276. Bei korrekter Angabe werden unnötige Zuordnungsprobleme und daraus nachfolgende Mahnbescheide vermieden.
Wir bitten darauf zu achten, dass die Überweisungsaufträge unter Berücksichtigung der jeweiligen Banklaufzeit, also ca. 2-4 Tage vor diesem Termin, erteilt werden müssen, um Verzug zu vermeiden.
Bei Teilnahme am Abbuchungsverfahren erfolgt automatischer Bankeinzug.
Vordrucke für die Einzugsermächtigungen (SEPA Basislastschrift) finden Sie hier, die Antragsstellung kann jedoch auch formlos erfolgen. Nach Antrag erhalten Sie von der Stadtkasse eine schriftliche Bestätigung. Nach weiteren zehn Tagen ist die Stadtkasse berechtigt, den Einzug erstmals vorzunehmen.