Grundsteuer für Jahreszahler
Die Grundsteuer für Jahreszahler für 2017 wird am 1. Juli fällig. Diese Fälligkeit tritt nach § 29 des Grundsteuergesetzes in Verbindung mit der Öffentlichen Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2017 als…